Klingelton (Abo) kündigen
Was passiert, wenn bereits ein gewisser Betrag für ein Abo vom Konto abgebucht wurde?
Sollte ein Betrag bereits vom Konto abgebucht sein, hat man in den seltensten Fällen die Möglichkeit, noch etwas an dieser Tatsache zu ändern, sofern der Betrag nicht unberechtigterweise abgezogen worden ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Kind einen Abo-Vertrag abgeschlossen hat, denn Kinder dürfen derartige Geschäfte nicht tätigen.Eltern haben hier also die Möglichkeit, den Betrag zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten, beziehungsweise auch noch weitere rechtliche Schritte gegen den Abo-Anbieter einzuleiten.
Was sollte man zum Widerruf eines solchen Vertrages wissen und beachten?
Zwar hat man bei Abschluss eines solchen Abo-Vertrages die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, also ihn zu widerrufen.
Jedoch gestaltet sich dies meist sehr schwierig. In vielen Fällen weiß man ja gar nicht, dass man einen Abo-Vertrag abgeschlossen hat, da dies nicht immer deutlich erkennbar ist. Deshalb sollte man von Vornherein lieber ganz auf das Bestellen einzelner Klingeltöne verzichten.
Außerdem ist es so, dass auch das Widerspruchsrecht an bestimmte Klauseln gebunden ist. Diese sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter geregelt und schließen einen Widerspruch nahezu aus.
Es ist also so gut wie unmöglich, vom Abo-Vertrag zurückzutreten. Es sei denn man findet eine Lücke im Vertrag.
Auch hierbei gilt wieder – hat ein Kind einen derartigen Vertrag abgeschlossen, kann dieser ohne Weiteres widerrufen werden und man sollte in Betracht ziehen, weitere rechtliche Schritte gegen die Klingelton-Vertreiber in die Wege zu leiten um derartige Verhaltensweisen nicht noch zu unterstützen oder gar zu fördern.
Was sollte man bei der Kündigung eines solchen Vertrages beachten?
Kündigen kann man diese Verträge allerdings auf verschiedene Arten und Weisen, beispielsweise per Post, E-Mail oder SMS.
Hierbei ist man nicht gezwungen, Seitenweise Texte zu verfassen und seinen Entschluss zu begründen.
Bei der Kündigung per SMS schickt man einen gewissen Text, zum Beispiel „Stopp Abo“ (diese Kündigungs-Texte findet man in der Regel auf der Internetseite des jeweiligen Abo-Anbieters) an eine Nummer des jeweiligen Klingelton-Anbieters. Auch diese Nummern findet man auf der Internetseite.
Um eine derartige Kündigung per E-Mail zu schicken, sollte man sich die entsprechende E-Mail-Adresse auf der Internetseite des Klingelton-Anbieters heraussuchen. Man muss in dieser E-Mail keine Romane verfassen. Es reicht ein kurzer aber aussagekräftiger Satz um das bestehende Abo zu kündigen.
Wer die Kündigung seines Abos mit der Post versenden will, der sollte sich auch hierzu die entsprechende Anschrift auf der Internetseite des Anbieters heraussuchen.
Bei Kündigungen per Post sollte man allerdings immer darauf achten, dass diese per Einschreiben und am besten noch gegen einen Rückschein versandt werden. Dies ist der sicherste Weg. Tut man dies nicht besteht die Möglichkeit, dass behauptet wird, dass das Kündigungsschreiben nicht angekommen ist.
Durch einen Rückschein hat man Gewissheit darüber, wann die Kündigung eingegangen ist und wer diese entgegen genommen hat. Der Klingelton-Anbieter bekommt somit also keine Gelegenheit mehr, sich heraus zu reden und ist gezwungen, die Kündigung anzunehmen.
Weiter Informationen zum Klingeltöne-Abo kündigen.